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BFH 12.04.2021 VIII R 6/18, StuB 15/2021 S. 628

Einkommensteuer | Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung bei Umschuldung eines sog. Neudarlehens

Ein Forwarddarlehen, das durch die Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert wird, dient im Rahmen einer Umschuldung nicht unmittelbar und ausschließlich i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, wenn es höher als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens ist und der übersteigende Betrag zur Finanzierung der Bereitstellungszinsen und anderer umschuldungsbedingter Aufwendungen verwendet wird (Bezug: § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 2, 4 EStG 2004; § 179, § 180 Abs. 2 AO; § 9 VO zu § 180 Abs. 2 AO).

Praxishinweise

(1) Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG in der bis gültigen Fassung sind außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus vor dem abgeschlossenen Lebe...