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BFH 25.02.2021 III R 67/18, StuB 15/2021 S. 628

Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers

(1) Überschreitet die nachhaltige Betätigung eines Pokerspielers die Grenze zur Gewerblichkeit, macht es keinen Unterschied, ob der Spieler die Gewinne bei Pokerturnieren oder bei Spielen in Casinos erzielt. (2) Ein Gewerbesteuer-Messbetrag kann bei einem Berufspokerspieler nur dann festgesetzt werden, wenn er eine Betriebsstätte im Inland unterhält. Hierzu hat das FG Feststellungen zu treffen (Bezug: § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG; § 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 96 Abs. 2 FGO).

Praxishinweise

Zuletzt mit Urteil vom - X R 34/16, NWB EAAAH-13847, hat der BFH bereits geklärt, dass das Turnierpokerspiel nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht als reines – und damit per se nicht steuerbares – Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen ist und ...