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IDW Rechnungslegungshinweis zur Bewertung von rückgedeckten Pensionsverpflichtungen
Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat in seiner 264. Sitzung den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet.
Einige Unternehmen finanzieren ihre Altersversorgungszusagen durch Abschluss sog. Rückdeckungsversicherungen. Auch wenn die Auszahlungen aus einer Rückdeckungsversicherung (nahezu) deckungsgleich mit den Zahlungen an die Versorgungsberechtigten sind, kann die grds. gebotene isolierte Bewertung von Pensionsrückstellung einerseits und Rückdeckungsversicherungsanspruch andererseits dazu führen, dass beide Wertansätze wesentlich auseinanderfallen.
Vor diesem Hintergrund konkretisiert der IDW RH FAB 1.021 die Regeln der IDW Stellungn...