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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 3 K 5/21

Gesetze: ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 1; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 4

Schenkungsteuer bei der Errichtung einer Familienstiftung

Leitsatz

Zu den "entferntest Berechtigten" gemäß §15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG gehören alle Personen, die nach der Satzung - auch nur theoretisch - in Zukunft aus der Generationenfolge Vorteile aus der Familienstiftung erlangen können. Diese müssen weder bereits geboren sein noch einen klagbaren Anspruch haben (Bestätigung der RFH-Rechtsprechung).

Fundstelle(n):
ErbStB 2021 S. 300 Nr. 10
NWB-EV 2021 S. 316 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2021 S. 2416
UVR 2022 S. 9 Nr. 1
RAAAH-85870

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