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BBK Nr. 2 vom Seite 65 Fach 12 Seite 2033

Bilanzierung privater Zuschüsse

- Stellungnahme HFA 2/1996 des IDW (WPg 1996 S. 709) -

I. Grundlagen

In der Praxis werden Unternehmen verschiedene Arten von Zuwendungen oder Vergünstigungen von privater Seite (Dritte oder Gesellschafter) als ”Zuschuß” gewährt. Im Gegensatz zu öffentlichen Zuwendungen, die i. d. R. aus struktur- oder wirtschaftspolitischen Gründen gewährt werden und häufig keine unmittelbare Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers gegenüber dem Zuwendungsgeber vorsehen, beruhen private Zuschüsse, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung unter fremden Dritten gewährt werden, grundsätzlich auf einem ökonomischen Austauschverhältnis. In diesem Fall sind Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, so daß die Leistung des Zuschußgebers und die gesamte Gegenleistung des Zuschußempfängers sich ausgeglichen gegenüberstehen.
Eine einseitige Vorteilsgewährung (Schenkung) darf deshalb bei privatrechtlichen Leistungsbeziehungen ungeachtet der Bezeichnung als Zuschuß im Regelfall nicht unterstellt werden.

Bei einem privaten Zuschuß handelt es sich somit um eine Leistung, die vom Zuschußgeber zur Erreichung eines bestimmten, in seinem Interesse liegenden Ziels gewährt wird und bei der di...