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Umsatzsteuer | Vordruckmuster USt 1 TL - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG (BMF)
Das BMF hat die Vordruckmuster USt 1 TL - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG neu bekannt gegeben ( :014).
Hintergrund: Nach § 25e Abs. 1 UStG in der ab dem geltenden Fassung haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung von Gegenständen, die nicht unter § 3 Abs. 3a UStG fallen, wenn er die Lieferung dieser Gegenstände mittels einer elektronischen Schnittstelle unterstützt.
Nach § 25e Abs. 3 UStG haftet der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle nicht für die entstandene und nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Lieferungen, die mittels seiner elektronischen Schnittstelle unterstützt wurden, wenn die Registrierung des Lieferers auf der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer erfolgt ist und der Bet...