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Einkommensteuer | Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn laut auch insoweit gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BStBl 2000 I S. 1383, Rz. 21). (Eine ausführliche Kommentierung des BFH-Urteils erfolgt in einer der nächsten Ausgaben der NWB.)