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Umsatzsteuer | Online-Klavierkurse unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Mit Urteil v. hat das FG Münster entschieden, dass Online-Klavierkurse dem Regelsteuersatz unterliegen.
Der Kläger bietet Video-Klavierkurse zum S. 2176Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus veranstaltet er Webinare für eine größere Teilnehmerzahl und Online-Tastentrainings in Form von Einzelunterricht. Die Umsätze aus diesen Tätigkeiten unterwarf das Finanzamt dem Regelsteuersatz von 19 %. Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Klage und machte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes geltend. Er verkaufe keine Massenware, sondern erbringe Online-Konzerte, da Hauptbestandteil seiner Videos die Wiedergabe von Eigenkompositionen sei. Zudem räume der Kläger seinen Kun...