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StuB Nr. 15 vom Seite 609

Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt

Rechtssichere Gestaltung ertragsteuerlich möglich?

StB Benjamin Schloßmann und StB Kai Döring

Die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter dem Nießbrauchsvorbehalt ist im Rahmen von Unternehmensnachfolgeplanungen ein häufig anzutreffendes steuerliches Gestaltungsinstrument. Neben der ausgeprägten Relevanz im erbschaftsteuerlichen Umfeld sind zur Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven und der Verbeugung steuerlicher Ineffizienzen vor allem in der laufenden Ertragsbesteuerung detaillierte Vorüberlegungen unter Einbeziehung von Rechtsprechungsentwicklungen und Verwaltungsverlautbarungen anzustellen. Dieser Beitrag soll die aktuelle Rechtslage aus Verwaltungs- und Rechtsprechungssicht im Zusammenhang mit der zentralen ertragsteuerlichen Buchwert-Privilegierungsvorschrift des § 6 Abs. 3 EStG beleuchten, ein Problembewusstsein entwickeln und mit Gestaltungsüberlegungen eine praxistaugliche Hilfestellung leisten.

Hänsch, Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten nach § 6 Abs. 3 EStG, infoCenter, NWB HAAAC-17237

Kernfragen
  • Welche Voraussetzungen sind zur Buchwertfortführung unter Nießbrauchsvorbehalt nach § 6 Abs. 3 EStG zu erfüllen?

  • Können Beschenkter und Schenker gleichzeitig Mitunternehmer werden und ist ein Mitunternehmeranteil teilbar?

  • Welche Einkünfte erzielt der Nießbrauchsberechtigte bei einer Unteilbarkeit von Mitunternehmeranteilen?

I. Standortbestimmung – § 6 Abs. 3 EStG: Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt

[i]Hänsch, Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, Grundlagen, NWB PAAAE-90361 Teschke/Kraft, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, 6. Aufl., § 6, NWB WAAAH-64434 Nach der Norm des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG sind für ertragsteuerliche Zwecke bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dies gilt auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person.

Bei dieser Regelung handelt es sich um die zentrale Buchwert-Privilegierungsvorschrift für Unternehmensnachfolgegestaltungen im Bereich des Betriebsvermögens. Im Rahmen dieser Darstellung soll es ausschließlich um die Übertragung von Mitunternehmeranteilen gehen, die mit einem Vorbehaltsnießbrauch versehen sind. Entscheidendes Kriterium für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Buchwertbegünstigung ist bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen, dass der Beschenkte bzw. Erwerber der Anteile Mitunternehmer wird.

Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist und eine gewisse unternehmerische Initiative entfalten kann sowie unternehmerisches Risiko trägt. Beide Merkmale können jedoch im Einzelfall mehr oder weniger ausgeprägt sein.