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Einkommensteuer | Besteuerung einer zusätzlichen Abfindung im Rahmen einer "Sprinterklausel" (FG)
Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern (, rechtskräftig).
Sachverhalt: Zwischen den Beteiligten ist streitig, inwieweit Zahlungen des (ehemaligen) Arbeitgebers der Klägerin im Streitjahr 2015 ermäßigt zu besteuern sind: Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die mit ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu einem Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung eine sog. Sprinterklausel vereinbart hatte. Diese besagte, dass der Klägerin das Recht eingeräumt wurde, gegen einen weiteren Abfindungsbetrag das Arbeitsverhältnis vor dem eigentlich vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Die Klägerin hatte dieses Recht ausgeübt un...