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BBK Nr. 1 vom Seite 7 Fach 5 Seite 647

Die Bewertung von Sachbezügen 2003

von Ass. Bernd Borrmann, Recklinghausen

Rechtsquellen: VO zur Bewertung der Sachbezüge v. (BGBl I S. 3849) i. d. F. der VO v. (BGBl I S. 4339).

In der Sachbezugsverordnung wird der Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt erhalten, nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr bestimmt. Die Verordnung gilt für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie für das Recht der Arbeitsförderung. Mit der Verordnung v. wurden die für das Jahr 2002 festgesetzten Werte für Verpflegung, Unterkunft und Wohnung für das Jahr 2003 fortgeschrieben. In den neuen Bundesländern gilt weiterhin ein besonderer Wert für freie Unterkunft, um dem unterschiedlichen Mietniveau Rechnung zu tragen. Die SachbezugsVO ist gem. § 8 Abs. 2 EStG auch für das Steuerrecht verbindlich.

I. Verpflegung

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundesweit 195,80 € monatlich. Der Wert für freies Frühstück beläuft sich auf 42,80 €, für freies Mittag- und Abendessen jeweils auf 76,50 €. Bei der Berechnung der Werte für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag 1/30 der Werte zugrunde zu legen. Die mathematische Feststellung erfolgt nach den üblichen Regelungen in der Sozialversicherung. Daraus ergibt sich für ein f...