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BBK Nr. 1 vom Seite 7 Fach 5 Seite 633

Die Bewertung von Sachbezügen 2002

von Ass. Bernd Borrmann, Recklinghausen

Rechtsquellen: VO zur Bewertung der Sachbezüge v. (BGBl I S. 3849) i. d. F. der VO v. (BGBl I S. 2945).

In der Sachbezugsverordnung wird der Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt erhalten, nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr bestimmt. Die Verordnung gilt für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie für das Recht der Arbeitsförderung. Mit der Verordnung v. wurden die für das Jahr 2001 festgesetzten Werte für Verpflegung, Unterkunft und Wohnung für das Jahr 2002 gem. der im Jahr 2002 zu erwartenden Preissteigerung fortgeschrieben und von DM auf Euro umgestellt. Außerdem wurden die Werte für Unterkunft und Wohnung an den vom Gesetz geforderten Verkehrswert unter Berücksichtigung der Belastungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angepasst. In den neuen Bundesländern gilt weiterhin ein besonderer Wert für freie Unterkunft, um dem unterschiedlichen Mietniveau Rechnung zu tragen. Die SachbezugsVO ist gem. § 8 Abs. 2 EStG auch für das Steuerrecht verbindlich.

I. Verpflegung

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt bundesweit 192,60 € monatlich. Der Wert für freies Frühstück beläuft sich auf 42,10 €, für freies...