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BMF 21.07.2021 IV C 5 - S 2353/20/10004 :002, BBK 15/2021 S. 702

Lohn und Gehalt | Änderung der Pausch- und Höchstbeträge zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten

Das BMF hat neue Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen und Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Die neuen Werte gelten für Umzüge, bei denen der Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes nach dem liegt.

Die [i]Erhöhung zum 1.4.2021 bzw. 1.4.2022 Tabelle gibt einen Überblick über die geänderten Beträge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
bisher
ab
ab
Höchstbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder
1.146 €
1.160 €
1.181 €
Pauschale für sonstige Umzugsauslagen:
- Mitarbeiter
860 €
870 €
886 €
- sonstige mitumziehende Person
573 €
580 €
590 €
Mitarbeiter, der keine eigene Wohnung hatte bzw. nicht wieder eine eigene Wohnung einrichtet
172 €
174 €
177 €

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