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Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2182Die steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen im privaten Bereich haben in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Die Finanzverwaltung hat nun mit einem aktuellen ( ) zur ertragsteuerlichen Einordnung von Betreibern von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW reagiert.
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Ertragsteuerliche Behandlung
[i]Gewerbliche TätigkeitDer Betrieb einer PV-Anlage ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG). Der Gewinn aus dem Betrieb von PV-Anlagen ist durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zu ermitteln.
[i]Vereinfachungsregelung für PV-Anlagen bis 10 kW ab Baujahr 2004Kernregelung des neuen BMF-Schreibens ist eine Vereinfachungsregelung in Form einer widerlegbaren Fiktion der Liebhaberei bei Betrieb einer kleinen PV-Anlage (installierte Leistung max. 10 kW) auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhäusern und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (bis 2,5 kW-Leistung). Dies gilt für alle Anlagen ab Baujahr 2004.
[i]Angabe in ESt-Erklärung entfälltBei Inanspruchnahme der Regelung müssen die Einkünfte aus der PV-Anlage künftig nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werd...