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FG Niedersachsen 22.05.2020 11 K 180/19, BBK 17/2021 S. 813

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei noch offener Verwendungsabsicht

Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn sich der Unternehmer noch nicht abschließend entschieden hat, ob er die vorsteuerbelastete Eingangsleistung für eine umsatzsteuerfreie oder umsatzsteuerpflichtige Ausgangsleistung verwenden will, sondern sich beide Arten von Ausgangsumsätzen offenhält.

Die [i]Klägerin wollte Grundstück entweder umsatzsteuerfrei verkaufen ... Klägerin hatte ein Unternehmen als Bauträgerin angemeldet. Sie wollte von ihrer Alleingesellschafterin ein Grundstück erwerben, dieses bebauen und abschließend umsatzsteuerfrei veräußern. Allerdings war ihre Finanzierung sehr unsicher. Für den Fall des Scheiterns der Finanzierung wollte sie ihre Projektierungsleistungen umsatzsteuerpflichtig veräußern. Im Jahr 2013 erwarb sie ein Kfz und eine Alarmanlage und machte die Vorsteuer hieraus geltend. Zu diesem Zeitpunkt war die Finanzierung noch ...