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NWB BB 8/2021 S. 227

Corona-Hilfen: Unterstützung für Unternehmen verlängert

Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der Corona-Hilfen für Unternehmen im Kern bis Ende September 2021 geeinigt. Unter anderem ist der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit bis dahin möglich. Ebenfalls bis Ende September kann das Überbrückungsgeld III beantragt werden. Bisher war geplant, die Hilfen Ende Juni 2021 auslaufen zu lassen.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass von der Corona-Krise trotz immer mehr Lockerungen viele Betriebe betroffen sind, die noch nicht geöffnet haben oder die mit eingeschränkten Kapazitäten arbeiten.

Beim Kurzarbeitergeld haben Firmen nach wie vor vereinfachten Zugang. Betriebe können schon dann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Mitarbeiter betroffen sind. Minusstunden müssen nicht aufgebaut werden und auch Leiharbeiter profitieren ...