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Drittes Finanzmarktförderungsgesetz
I. Einführung
Am ist das ”Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland” (sog. Drittes Finanzmarktförderungsgesetz, ”3. FMG”) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten (BGBl 1998 I S. 529 ff.). Das Gesetz gliedert sich in
30 Artikel.
Der Schwerpunkt der Neuregelungen liegt im Bereich des Börsengesetzes (Art. 1), des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Art. 2), des Wertpapierhandelsgesetzes (Art. 3), des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Art. 4), des Auslandsinvestment-Gesetzes (Art. 5) und des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (Art. 7). Diese werden nachfolgend dargestellt.
Ziele des Gesetzes
sind:
Verbesserung der Risikokapitalversorgung der mittelständischen Wirtschaft durch Senken der Transaktionskosten für die Kapitalbeschaffung über die Börse;
Vergrößerung des Kapitalangebots auf den Terminmärkten, indem Investmentgesellschaften erstmals die Möglichkeit zur Investition in bestimmte Terminmarktprodukte (z. B. OTC-Instrumente) ermöglicht wird;
Erhöhung des börslichen Eigenkapitalangebots durch die Zulassung bisher nicht gestatteter Investmentfondstypen;
Ausweitung des Kapitalangebots für nicht-börsennotierte Unternehmen durch eine umfassende Novellierun...