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Arbeitshilfe Juli 2021

Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Kapitalgesellschaft überlassenen Immobilie kann zur vGA führen?

Genügt für die Annahme einer vGA bereits die jederzeitige Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der im EU-Ausland (hier: Spanien) belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung? Gilt dies selbst dann, wenn die jeweils nur kurzfristigen Aufenthalte nur die beabsichtigte Veräußerung der Immobilie fördern sollten? Liegt in der Annahme einer vGA ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().