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RDG | Zulässigkeit eines Sammelklage-Inkassos
Die Tätigkeit einer als Rechtsdienstleisterin für Inkassodienstleistungen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz) registrierten GmbH, die auf der von ihr betriebenen Webseite dafür warb, Ansprüche gegen die zwischenzeitlich insolvente Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Rückzahlung des Flugpreises gesammelt über sie geltend zu machen, ist nach Ansicht des BGH von ihrer Befugnis gedeckt, Inkassodienstleistungen zu erbringen. Vom Inkassobegriff würden Geschäftsmodelle miterfasst, die ausschließlich oder vorrangig auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielen. Dies gelte auch für das sog. Sammelklage-Inkasso, bei dem mehrere Forderungen gesammelt und gebündelt gerichtlich geltend gemacht werden.