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Finanzgerichtsordnung | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei behaupteter Verhinderung der Fristwahrung durch eine Covid-19-Erkrankung
Das Klagebegehren ist laut nicht hinreichend bezeichnet, wenn mit einer Klage, die ausdrücklich fristwahrend erhoben wurde, um die Einkommensteuerfestsetzungen für spätere Änderungen offenzuhalten, lediglich die Aufhebung von Änderungsbescheiden beantragt, eine weitere Begründung aber auch auf mehrfache Aufforderung des Gerichts nicht gegeben wird. Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn der Kläger seine Behauptung, er sei an der Fristeinhaltung durch eine Covid-19-Erkrankung gehindert gewesen, trotz Aufforderung durch das Gericht in keiner Weise glaubhaft macht.