Steuerrecht aktuell 1/2021
1. Aufl. 2021
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F. Erbschaft- und Schenkungsteuer
I. Rechtsprechungen
1. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Grundstücks
(Henning Stümpfig)
Zusammenfassung der Entscheidung
Im Rahmen der Bedarfsbewertung für die Erbschaftsteuer stritten die Beteiligten um Plausibilität eines vom Kläger beigebrachten Verkehrswertgutachtens. Das Finanzamt hielt das Gutachten für unplausibel und ließ dieses als Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 BewG nicht zu. Die hiergegen gerichtete Klage wurde durch das , EFG 2018 S. 436) als unbegründet zurückgewiesen. Der BFH hat wiederum die Revision als begründet angesehen, das FG-Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das FG zurückverwiesen:
Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks (§ 198 BewG) gelten grundsätzlich die aufgrund des §§ 199 Abs. 1 des Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Diese wiederum verweisen auf die Wertverordnung (bzw. Immowertverordnung). Welche Wertverordnung zur Anwendung gelangt hängt nicht vom Zeitpunkt der Gutachten Erstellung ab. Die zeitliche Anwendbarkeit richtet sich nach Ansicht des II. Senats des BFH danach, ob sie am Bewertungsstichtag in Kraft war.
Bod...