Steuerrecht aktuell 1/2021
1. Aufl. 2021
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B. Körperschaftsteuerrecht
I. Rechtsprechungen
1. Währungskursverluste als Gewinnminderungen i. S. v. § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG
, EFG 2021 S. 402 = NWB YAAAH-66490 (Rev., BFH: I R 41/20)
(Rebekka Rein und Gustav Liedgens)
Zusammenfassung der Entscheidung
Die Klägerin ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die ihre Produkte im Ausland teilweise über Tochtergesellschaften und teilweise über fremde Dritte vertrieb. In Brasilien erfolgte der Vertrieb über die Tochterkapitalgesellschaft B-Ltda. Alleinige Anteilseignerin der B-Ltda war die Klägerin. Sofern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die B-Ltda erbracht wurden, valutierte die Rechnung in der brasilianischen Landeswährung, das Zahlungsziel betrug 90 Tage. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die B-Ltda die Forderungen regelmäßig erst sieben bis neun Monate nach Rechnungsstellung beglich. Im Durchschnitt wurde jedoch einem nicht konzernangehörigen Vertriebspartner in Argentinien ein Zahlungsziel von 88 Tage eingeräumt. Die steuerliche Außenprüfung ermittelte alle Forderungen, die 90 Tage nach Fälligkeit noch nicht beglichen waren und qualifizierte diese als Forderungen, die wirtschaftlich mit einem Darlehen ...