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IWB Nr. 14 vom

Eine bilaterale Lösung zur Besteuerung der Digitalwirtschaft

Ilka Ritter

Mobilität, Datenabhängigkeit, Netzwerkeffekte sowie mehrseitige Geschäftsmodelle stellen die internationale Steuerrechtsordnung auf die Probe: Niederlassungsstaat und Marktstaaten kämpfen vermehrt um die Aufteilung von Besteuerungsrechten für digitale Wertschöpfung. Die Unternehmen sehen sich vermehrt unilateralen Maßnahmen ausgesetzt, die neben administrativem Aufwand oft auch zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen.

I. Internationale Lösungswege

Während die G7, die G20 und das Inclusive Framework der OECD derzeit im Rahmen des BEPS 2.0-Projekts auf eine multilaterale Lösung hinarbeiten, präsentierte das UN Tax Committee mit dem neuen Artikel 12B, der in das UN-Musterabkommen 2021 aufgenommen wird, eine bilaterale Alternativlösung zur Besteuerung von automatisierten digitalen Dienstleistungen.

Ziel des UN Tax Committee war es, eine Lösung zu finden, die sowohl von Unternehmen als auch von Steuerverwaltungen relativ einfach zu administrieren ist und die gleichzeitig für Marktstaaten zu definitiven Steuereinnahmen führt.

II. Art. 12B UN-MA 2021

Artikel 12B erlaubt einem Vertragsstaat, Einkünfte aus bestimmte...