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NWB-BB Nr. 8 vom Seite 255

Leser-Kommentar: Das Problem der Kapitaldienstfähigkeit bei erhaltenen Corona-Hilfen

Dipl.-Kfm. Reinhard Zwake

Viele Unternehmen, die in der Vergangenheit (vor Corona) keine oder kaum Probleme hatten, die für Kreditvergaben notwendige Kapitaldienstfähigkeit nachzuweisen, erfahren aktuell, dass es in dieser Angelegenheit häufig Konfliktpotenzial, mindestens jedoch Klärungsbedarf mit den Kreditinstituten gibt. Warum ist das so und wie können Sie reagieren?

Einfache Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit in den Kreditinstituten?

Für die Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit gibt es verschiedene Ansätze. Die häufig angewandte einfache Variante lautet: Jahresüberschuss bereinigt um außerordentliche Erträge (abziehen) und Aufwendungen (addieren) plus Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen.

Bedeutung der Kapitaldienstfähigkeit bei Kreditvergaben

Ein „K.-o.-Kriterium“ für die Vergabe von neuen Krediten durch die Kreditinstitute ist die Feststellung der fehlenden Kapitaldienstfähigkeit. Diese ermittelt sich i. d. R. jedoch nicht nach der erläuterten vereinfachten Methode, sondern durch den Saldo aus dem ermittelten Cashflow (Ergebnis zzgl. Abschreibungen), den bisherigen und zukünftigen Tilgungsleistungen, den ggf. notwendigen Privatentnahmen, den Steuern und nicht zuletz...