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Verfahrensrecht | Änderung des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (BMF)
Das BMF hat zur Änderung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO Stellung genommen ( :004).
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) v. (BGBl. I S. 1259) wurde die Berechnungsmethode für die Berechnung der Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO an die Berechnungsmethode zur Berechnung der Grenze für die Zulässigkeit der Ist-Besteuerung (§§ 19 Abs. 3, 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nach dem Umsatzsteuergesetz angepasst.
Das BMF führt aus:
§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 1259) ist auf Umsätze der Kalenderja...