Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7043/17

Gesetze: UStG § 4 Nr. 8 Buchst. c, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 1

Bemessungsgrundlage für im Zusammenhang mit Factoringgeschäften erzielte Umsätze

Verpflichtung des Forderungskäufers zur Abführung eines Teils des Nettoerlöses an den Verkäufer

Leitsatz

1. Sowohl beim echten als auch beim unechten Factoring ist der Einzug der Forderungen der wesentliche wirtschaftliche Gehalt der Leistung des Forderungskäufers.

2. Übernimmt der Forderungskäufer zahlungsgestörte Forderungen zu einem Betrag, der sich an dem Wert orientiert, den die Beteiligten den zahlungsgestörten Forderungen beimessen, ist Leistender der Forderungsverkäufer, der dem Forderungskäufer die zahlungsgestörten Forderungen überlässt. Die Zahlung des Forderungskäufers ist bloße Entgeltberichtigung.

3. Hat der Forderungskäufer von den ihm aufgrund der Beitreibung der an ihn abgetretenen Forderungen zufließenden Erlösen den sog. Nettoerlös (Zufluss abzüglich der jeweiligen Rechtsverfolgungskosten) zu einem bestimmten Anteil (im Streitfall in der Regel hälftig) an die Forderungsverkäufer abzuführen, erbringt er in Höhe des ihm verbleibenden Betrags steuerbare und steuerpflichtige Leistungen an den Forderungsverkäufer.

Fundstelle(n):
KAAAH-83885

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen