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Einkommensteuer | Begrenzung der Kindergeldauszahlung gem. § 70 EStG (FG)
§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG, mit dem die Kindergeldauszahlung auf die letzten sechs Monate vor Antragstellung begrenzt wird, ist verfassungsgemäß (, Revision anhängig; BFH-Az.: III R 21/21).
Hintergrund: Gem. § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG erfolgt eine Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Die Vorschrift ist gem. § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG auf Anträge anzuwenden, die nach dem eingehen.
Sachverhalt: Streitig ist, ob § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG in der durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SozialMissbrG) v. (BGBl I 2019, 1066) geänderten Fassung einer Kindergeldauszahlung entgegensteht.
Die Klägerin bezog in der Vergangenheit u.a. für ihren Sohn K. Kinderg...