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Einkommensteuer | BMF-Schreiben zur Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben
Das BMF hat zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen. In dem Schreiben v. geht das BMF ausführlich auf die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bewirtungsrechnung ein.
Für bis zum [i]Tetzlaff, Bewirtung im Steuerrecht, Grundlagen, NWB OAAAG-59301 ausgestellte Belege über Bewirtungsaufwendungen ist der Betriebsausgabenabzug unabhängig von den nach der KassenSichV geforderten Angaben zulässig. Führen die Regelungen in diesem Schreiben über die nach der KassenSichV geforderten Angaben hinaus im Vergleich zu den Regelungen im Schreiben v. (BStBl 1994 I S. 855) zu erhöhten Anforderungen an die Nachweisführung, sind diese verpflichtend erst für Bewirtungsaufwendungen vorauszusetzen, die nach dem anfallen.