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FG Münster 29.04.2021 1 K 2214/17 E,G,U,F, NWB 28/2021 S. 2018

Abgabenordnung | Verwendung einer Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu einem Mangel der Kassenführung

Die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse stellt laut keinen Kassenführungsmangel dar, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.

Anmerkung:

Die Klägerin betrieb in den Streitjahren 2011 bis 2013 einen Irish Pub mit Getränke- und Speisenangebot. Sie ermittelte ihren Gewinn durch Bilanzierung und verwendete für die Erfassung der Bareinnahmen im Pub eine elektronische Registrierkasse. Die in den vollständig vorliegenden Z-Bons ausgewiesenen Einnahmen übertrug die Klägerin unter Ergänzung von Ausgaben und Bankeinzahlungen in eine Excel-Tabelle, mit der sie täglich den Soll- mit dem Ist-Bestand der Kasse abglich. Darüber hinausgehende Kassenberi...