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Neue Bemessungsgrundlage für Nachzahlungszinsen
Aus diesem Bescheid ist eine völlig neue Art der Zinsberechnung zu erkennen. Die festzusetzenden Steuerbeträge in Deutschland sind dem Finanzamt eindeutig zu niedrig, so dass als neue Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Nachzahlungszinsen künftig der Gesamtbetrag der Einkünfte dienen soll. Es ist leider nicht ganz rechtskonform, da die entsprechende Gesetzesänderung bislang unterblieben ist. In Zeiten der Steuerausfälle durch Corona sicherlich ein probates Mittel, für eine Erhöhung der Einnahmen aus der Vollverzinsung zu sorgen.
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