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StuB 14/2021 S. 592

Einkommen-/Lohnsteuer | Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt genehmigt

Die EU-Kommission hat am das Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt genehmigt. Damit kann das Gesetz ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 angewendet werden. Hierauf weist das BMF aktuell hin.

Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom (BGBl 2021 I S. 989) wurde der 100 %ige Lohnsteuereinbehalt um 72 Monate verlängert. Das Gesetz findet nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission vom erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 Anwendung.