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NWB Nr. 28 vom

Das neue Personengesellschaftsrecht ist unter Dach und Fach

Dr. Rüdiger Werner

Der Deutsche Bundestag hat am den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) angenommen. Die vielen gesetzlichen Änderungen als Folge des Regierungsentwurfs sind nicht nur für neu zu gründende, sondern auch für bereits bestehende Personengesellschaften relevant, so dass sich für verschiedene Konstellationen Handlungs- und Anpassungsbedarf ergibt. Für Anpassungen ist allerdings ausreichend Zeit: Mit wenigen Ausnahmen tritt die Novelle erst am in Kraft.

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Kernstück der Reform ist eine umfassende Novellierung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

[i]Gesellschaftsregister als wichtigstes Element der NeuregelungenWichtigstes Element der Neuregelungen ist die Einführung eines an das Handelsregister angelehnten Registers für die GbR. Die Eintragung ist weder zwingend noch ist sie Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit der GbR. Eine Eintragung soll allerdings erforderlich sein, wenn es um die Eintragung der GbR als Berechtigte in ein Objektregister wie das Grundbuch, die Gesellschafte...