Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

22f.2. Benennung eines Empfangsbevollmächtigten im Inland in besonderen Fällen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

Die Sonderregel für Drittlandsunternehmer in § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG ist an dieser Stelle systematisch verfehlt, weil sie nicht – entsprechend der Überschrift des § 22f UStG – Aufzeichnungspflichtgen des Betreibers der Schnittstelle betrifft, sondern eine besondere Verpflichtung für Unternehmer begründet, die Lieferungen über die Schnittstelle ausführen wollen.