UStAE Aktuell
2024
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18j.1. Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
Anmerkung
I. Allgemeines
§ 18j UStG ermöglicht EU-Unternehmern,
Lieferungen im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Fernverkaufs
über eine elektronische Schnittstelle als fingierter Zwischenhändler erbrachte Lieferungen i. S. von § 3 Abs. 3a UStG und
in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte sonstige Leistungen an Privatpersonen und diesen gleichgestellte Leistungsempfänger
bei der zuständigen Finanzbehörde des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, zentral zu versteuern. Die Verwaltung hat in Abschn. 18.j.1 UStAE die Einzelheiten dieses Verfahrens dargestellt (vgl. dazu auch Oldiges/Mateev, DStR 2021 S. 2377). Zu den praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Verfahren vgl. Heidbüchel/Dietsch, UR 2022 S. 129, Fietz/Kranzfelder, , und Mateev/Ettl, MwStR 2024 S. 548. Zur möglichen Ausweitung des Verfahrens im Zuge der Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ vgl. Heidbüchel/Schmidt, DStR 2022 S. 1929 und 1984.
II. Teilnahme am Verfahren
1. Teilnahme am Verfahren
Abschn. 18j.1 Abs. 1 erläutert die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Teilnahme an dem Verfahren. Für deutsche Unternehmer erfolgt die Anmeldung elektronisch über das Online-Portal des...