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Buchungen bei Zuführungen zu Pensionsrückstellungen
Neben der aktuellen politischen Diskussion über die Finanzierung der staatlichen Rentensysteme ist das Thema der Altersvorsorge auch in der Wirtschaft ein „Dauerbrenner“. Aufgrund des nachhaltig niedrigen Zinsniveaus steigen die bestehenden Pensionsverpflichtungen in ihrem Bilanzwert seit Jahren und sind direkt oder indirekt in der Vergangenheit auch häufig Prüfungsschwerpunkte bei Abschlussprüfungen gewesen. Im Beitrag sollen indes weniger die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen als vielmehr die buchhalterische Herangehensweise einer Betrachtung unterzogen werden.
I. Pensionsrückstellungen: Bilanzierung dem Grunde nach
Grundsätzlich gibt es verschiedene Modelle der betrieblichen Altersvorsorge. Für die Bilanzierung von Unternehmen am bedeutsamsten ist hierbei wohl die Direktzusage, bei der Leistungen des Arbeitgebers direkt an den Arbeitnehmer im Versorgungsfall (i. d. R. Renteneintritt) geleistet werden und hierfür Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers gem. § 249 HGB zu bilden sind.
In der Steuerbilanz basiert die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen dem Grunde nach ebenfalls auf § 249 HGB, der über den Maßgeblichkeitsgrundsatz n...