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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst errichteten Brücke (FG)
Eine Gemeinde, die eine Anlegebrücke errichtet und an eine, den ÖPNV (Fährverkehr) betreibende Gesellschaft vermietet, kann grundsätzlich als Unternehmerin handeln und die aus den Errichtungskosten resultierenden Vorsteuern abziehen. Zuschüsse, welche die Gemeinde für die Errichtung der Anlegebrücke auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhält, sind – anders als die Zuschüsse, die sie vom Träger des ÖPNV erhält – echte Zuschüsse (; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 13/21).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Gemeinde, welche eine Anlegebrücke an eine Betreibergesellschaft zum Zwecke des ÖPNV vermietet hatte. Für die Renovierung dieser Brücke erhielt die Gemeinde Zuschüsse und zwar u.a. vom Kre...