Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG – Teil 1
Die Differenzbesteuerung stellt eine besondere Besteuerungsform für die Lieferung gebrauchter Gegenstände von gewerblichen Händlern dar. Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist nicht das Entgelt gem. § 10 Abs. 1 UStG, sondern die positive Differenz aus Verkaufs- und Einkaufspreis. Grund genug, die Voraussetzungen, Funktionsweise und Besonderheiten der Vorschrift näher zu beleuchten.
Allgemeines
Die Differenzbesteuerung verfolgt das Ziel, Nachteile, die ein Unternehmer beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen gegenüber einer Privatperson als Verkäufer hat, abzumildern. Während der Verkauf eines Gegenstandes durch eine Privatperson oder durch einen Unternehmer außerhalb seines Unternehmens genauso wie der Verkauf durch einen Kleinunternehmer keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuer hat, unterliegt der Unternehmer beim Verkauf eines Gegenstandes, der zu seinem Unternehmensvermögen gehört, den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Folglich muss er, um die gleiche Rendite wie ein Privatverkäufer erzielen zu können, einen höheren Verkaufspreis erlösen.
Privatperson P hat vor vielen Jahren ein Gemälde für 11.900 € erworben (10.000 € zzgl. USt). Dieses verkauft er nun für 20.000 €. Er erzielt somit einen G...