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RENO Nr. 7 vom Seite 15

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Löschung des Geschäftsführers

Der Beschwerdeführer ist als Geschäftsführer einer GmbH im Handelsregister eingetragen, obwohl ihm diese Tätigkeit untersagt ist. Das Registergericht teilt mit, dass es beabsichtigt, die Eintragung als Geschäftsführer von Amts wegen zu löschen. Der Beschwerdeführer erklärt daraufhin, dass er abberufen und zwei neue Geschäftsführer bestellt wurden. Eine Löschung von Amts wegen sei nicht mehr erforderlich, da diese auch mit der angemeldeten Eintragung erreicht werden kann.

Liegt ein Mangel vor, kann das Registergericht grds. von Amts wegen eine Eintragung im Register löschen. Allerdings ist diese aufwendigere Löschung dann nicht erforderlich, wenn das Ziel auch aufgrund einer „einfachen“ Anmeldung erreicht werden kann.

KIEHL ZAAAH-78628

Leitsatz: Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen zu löschen, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann.

Begründung der öffentlichen Zustellung

Der Angeklagte wird zu einer Gesamtgeldstrafe ...

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