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Umsatzsteuerhaftung nach unrichtiger Voranmeldung durch den Berater
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1961Das , rkr., NWB NAAAH-78700) entschieden, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH nach § 69 AO wegen der vermeidbaren Auszahlung eines Vorsteuerguthabens durch das Finanzamt an die insolvente GmbH & Co. KG, das sodann an den Insolvenzverwalter weitergeleitet wurde, haftet. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Rolle des Steuerberaters, dessen Handeln und Unterlassen sich der Geschäftsführer nach Ansicht des Gerichts vollumfänglich zurechnen lassen muss.
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Der zugrunde liegende Sachverhalt
[i]GF unterrichtet StB nicht über den gestellten InsolvenzantragDer vom Finanzamt in Anspruch genommene Geschäftsführer hatte am einen Insolvenzantrag über das Vermögen der KG wegen deren Zahlungsunfähigkeit gestellt. Am meldete der Steuerberater für die KG für Januar 2015 Vorsteuerbeträge i. H. von 10.500 € an. Obwohl er am von der Stellung des Insolvenzantrags erfuhr, berichtigte der Steuerberater den bestehenden Vorsteueranspruch wegen der Uneinbringlichkeit von Entgelten nicht. Am wurde über das Vermögen der KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Vorsteuerguthaben wur...