Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen (BMF)
Das BMF hat zur steuerlichen
Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem
Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen. In
dem Schreiben geht das BMF ausführlich auf die Anforderungen an eine
ordnungsgemäße Bewirtungsrechnung ein ().
Hintergrund: Der Abzug von angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben erfordert nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG vom Steuerpflichtigen einen schriftlichen Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Die zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen erforderlichen schriftlichen Angaben müssen zeitnah gemacht werden (vgl. , BStBl II S. 655).
Hier...