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Berücksichtigung von Kindern im Ertragsteuerrecht
Ein Überblick über Rechtsgrundlagen, Anspruchsvoraussetzungen und Abzugsmöglichkeiten
[i] Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, Grundlagen, NWB QAAAE-52191 Die Anzahl der minderjährigen Kinder in Familien in Deutschland betrug im Jahr 2020 ungefähr 13,2 Millionen (Familienreport 2020, BMFSFJ). Durchschnittlich entstehen den Eltern pro Kind bis zum 18. Lebensjahr Kosten in Höhe von ca. 148.000 € (Quelle: Statistisches Bundesamt). Das Einkommensteuerrecht bietet daher zahlreiche Möglichkeiten, Kinder bzw. durch Kinder bedingte Aufwendungen im Rahmen der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen. Im nachfolgenden Beitrag wird zunächst der Begriff „Kinder“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes definiert, anschließend werden die steuerlichen Auswirkungen von Kindern auf das Einkommen und Vermögen der Eltern dargestellt.
I. Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes
1. Kindbegriff und Kindschaftsverhältnisse
[i]Leibliche KinderDie Voraussetzungen für eine Berücksichtigung als Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes regelt § 32 EStG. Als Kinder sind demnach die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandten Kinder zu berücksichtigen (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Dabei wird zwischen leiblichen Kindern und Adoptivkindern (angenommenen Kindern) unterschieden. Zu den leiblichen Kindern zählen eheliche, für ehelich erklärte Kinder und nichteheliche Kinder. Der Begriff „Kind“ im Sinne des Kindergelds ist dabei mit dem des § 32 Abs. 1 EStG i...