Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | Mindestlohn ab
Durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen
Mindestlohns
(BGBl
2020 I S. 2356) ist der Mindestlohn zum von 9,35
€ auf 9,50 € angestiegen. Zum steigt der Mindestlohn auf
9,60 €.
Weitere Erhöhungen durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns:
zum auf 9,82 €
zum auf 10,45 €
Quelle: BGBl 2020 I S. 2356; NWB Datenbank (JT)