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Arbeitsrecht | Mindestlohn ab
Durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (BGBl 2020 I S. 2356) ist der Mindestlohn zum von 9,35 € auf 9,50 € angestiegen. Zum steigt der Mindestlohn auf 9,60 €.
Weitere Erhöhungen durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns:
zum auf 9,82 €
zum auf 10,45 €
Quelle: BGBl 2020 I S. 2356; NWB Datenbank (JT)