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DIHK | Kein Austritt der IHK Köln und Ostwestfalen
Mitglieder der Industrie- und Handelskammern (IHK) Köln und Ostwestfalen haben keinen Anspruch gegen diese Kammern, dass sie ihren Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) erklären.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ( 8 C 23.19, NWB NAAAH-68669) die IHK Nord Westfalen verurteilt hatte, ihren Austritt aus dem DIHK zu erklären, weil dieser durch zahlreiche öffentliche Äußerungen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen seiner Mitglieder [i]Jahn, NWB 11/2021 S. 780überschritten hatte, hat der DIHK sein Äußerungs- und Kommunikationsverhalten geändert. Deswegen besteht nach Ansicht des OVG Münster gegenwärtig keine konkrete Gefahr, dass dieser in Zukunft wieder die gesetzlichen Kompetenzgrenzen seiner Mitglieder durch Äußerungen überschreit...