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BMF - IV C 3 - S 7229 - 1/94 BStBl 1994 I 221

§ 12 UStG Umsatzsteuerermäßigung für die Umsätze von Goldmünzen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG i.V.m. Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc der Anlage des Umsatzsteuergesetzes)

Monatliche Goldpreis-Durchschnittswerte für das Kalenderjahr 1993

Bezug:

Hiermit gibt das BMF die von der Frankfurter Wertpapierbörse für das Kalenderjahr 1993 ermittelten und im Bundesanzeiger veröffentlichten monatlichen Goldpreis-Durchschnittswerte für den Kilogramm-Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9 ‰ bekannt.


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Monatliche Goldpreis-Durchschnittswerte 1992
Monat
DM
Bundesanzeiger
Januar
17.116
1993 S.      849
Februar
17.396
1993 S.   1.928
März
17.487
1993 S.   3.551
April
17.561
1993 S.   4.404
Mai
18.925
1993 S.   5.277
Juni
19.763
1993 S.   6.218
Juli
21.631
1993 S.   7.282
August
20.721
1993 S.   8.639
September
18.584
1993 S.   9.488
Oktober
19.211
1993 S.   9.907
November
20.470
1993 S. 10.560
Dezember
21.077
1994 S.   1.293

Durch Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe a des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes vom (BGBl 1992 I S. 2150) ist in das Umsatzsteuergesetz eine Steuerbefreiung für bestimmte Goldumsätze aufgenommen worden (§ 4 Nr. 8 Buchstabe k UStG). Danach sind ab ausgeführte Umsätze von Goldmünzen, die als gesetzliche Zahlungsmittel gelten, umsatzsteuerfrei. Das  IV C 4 – S 7160 – 66/93 – (BStBl 1993 I S. 1008) enthält eine Liste der Goldmünzen, die als gesetzliche Zahlungsmittel gelten. Die Liste wird bei Bedarf ergänzt.

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