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NWB 26/2021 S. 1868

Arbeitsschutz | Geänderte Corona-ArbSchVO ab

Das Bundeskabinett hat am Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchVO) beschlossen. Sie treten am in Kraft und gelten bis zum . Es werden nur noch grundlegende Vorgaben wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte in der Verordnung verbleiben. Der Verweis auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger werden beibehalten.