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BMF 18.06.2021 IV C 1, NWB 26/2021 S. 1865

Investmentsteuer | Anwendungsschreiben zum InvStG

Das BMF ändert das Anwendungsschreiben zum InvStG v.  (BStBl 2019 I S. 527). Mit Schreiben v.  werden Ausführungen zu Spezial-Investmenterträgen (§ 34 InvStG), zur Vereinnahmung und Verausgabung (§ 38 InvStG), zu Werbungskosten, zum Abzug der Direktkosten (§ 39 InvStG) und zur Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen (§ 42 InvStG) ergänzt.