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NWB Nr. 26 vom

Wenn der Mandant seinen Steuerberater austauscht ...

Tim Günther

Ein Steuerberatungsvertrag ist zwar zumeist auf eine längere Dauer angelegt. Dennoch kommt es in der Praxis regelmäßig vor, dass eine Dauerberatung beendet wird und der Mandant den Wunsch äußert, seine ihn betreffenden Daten und Akten an seinen neuen Steuerberater herauszugeben. Hier gilt es, als Berater das Mandat „sauber“ abzuwickeln.

Die Beendigung eines Mandatsverhältnisses

[i]Ein Vertrag ist schnell geschlossen und auch wieder beendetSo schnell wie ein Steuerberatungsvertrag geschlossen ist, so schnell kann er beendet werden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Unzufriedenheit über die von der Kanzlei erbrachten Leistungen oder die geforderte Vergütung, den Wechsel der Ansprechpartner (denkbar auf beiden Seiten), ein Kanzleiverkauf oder eine Kanzleinachfolge oder einfach der Wunsch nach einem neuen Steuerberater. Auch wenn das Mandat beendet ist, kann der Steuerberater noch verpflichtet sein, Hinweise zu geben oder den Mandanten über bestimmte Umstände aufzuklären.

Fortwirkende Pflichten des Steuerberaters nach Mandatsbeendigung

[i]InformationspflichtenHierzu gehört bspw. die Pflicht, dem Auftraggeber laufende Fristen mitzuteilen oder über entsprechende Risiken, die nur durch sofortiges Handeln...