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Bewertung | Gemeiner Wert eines Anteils am Gesamthandsvermögen (FG)
Wenn in einem Schenkungsvertrag zwischen der Mutter und ihren beiden Kindern vereinbart wird, bestimmte Vermögensgegenstände (Grundstücke, GmbH-Anteile, Bankguthaben, Wertpapiere, Pferde) auf die Kinder zu je 47,5 % zu übertragen und die Schenkung durch die Gründung einer GbR und Einlage der Vermögenswerte mit entsprechenden Beteiligungsverhältnissen vollzogen werden soll, so kann die Gewinn- und Verlustbeteiligung abweichend von der Vermögensbeteiligung geregelt werden. Wenn weiter vertraglich vereinbart ist, dass die Gewinnbeteiligung in der GbR wiederum der Vermögensbeteiligung entsprechen soll, falls die Geschäftsführerstellung der Mutter endet, gilt dies zwingend im Todesfall der Mutter. Der gemeine Wert eines Gesamthandsvermögens ist nach dem für die Gesellschaf...