Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prüfung der Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit
Worauf es bei der Prüfung ankommt
Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor große Herausforderungen. Gerade die Kurzarbeit wird im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als wichtiges Instrument für die Arbeitgeber genannt, um deren Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen zu minimieren.
Doch nicht erst mit der Pandemie wird die Kurzarbeit von Arbeitgebern genutzt, bereits seit Jahren ist sie ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Aufwendungen der Arbeitgeber bei schwankendem Arbeitseinsatz ihrer Arbeitnehmer zu minimieren. Zur Verhinderung von Entlassungen ist die Kurzarbeit eine sinnvolle Maßnahme, um Arbeitnehmer auch in Krisenzeiten an das Unternehmen zu binden.
Die Pandemie führt zu einer noch nie da gewesenen Anzahl von Kurzarbeiterfällen. Die Anzeige der Kurzarbeit und die Erstattung von Kurzarbeitergeld erfolgten im Gegensatz zur üblichen Praxis aktuell ohne vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und ohne weitere Nachweise in einem zweistufigen Verfahren. Nach Ende des Bezugszeitraums führen die Agenturen für Arbeit die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch und prüfen die Kurzarbeit ab.