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Umrechnung und Sicherung von Fremdwährungsrückstellungen
I. Sachverhalt
Die U AG ist in den USA wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte verklagt worden. Eine Verurteilung auf Schadensersatz von 10 Mio. USD gilt zum als überwiegend wahrscheinlich. Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Kurs EUR/USD 1,00. Die U AG bucht demzufolge (Abzinsungen vereinfachend vernachlässigt) eine Rückstellung von 10 Mio. € ein. Ein erstinstanzliches Urteil ergeht Anfang 02 und spricht dem Prozessgegner 10 Mio. USD zu. U geht in Revision und muss als Sicherheit 10 Mio. USD bei Gericht hinterlegen. Bei weiterhin bestehender Parität der Währungen entspricht dies 10 Mio. €. Bis zum hat sich an den Wahrscheinlichkeiten nichts geändert. Allerdings hat der Euro 10 % an Wert verloren. Die unverändert erwartete Zahlung von 10 Mio. USD würde also in Euro nun 11 Mio. betragen. U geht davon aus, dass das Revisionsverfahren erst um den Jahreswechsel 03/04 entschieden wird.
II. Fragestellungen
Wie ist die Rückstellung per ohne Berücksichtigung des hinterlegten Betrags zu bewerten?
Kann der hinterlegte Betrag bei der Bewertung der Rückstellung berücksichtigt werden?